Bildung kostet Geld: Ob Ausbildung, Fernlehrgang oder sonstige Weiterbildungen. Nicht immer kann man sich finanziell das leisten, was man gerne lernen würde.  “Das gibt mein Geldbeutel nicht her…”, denken sich manche und verwerfen die Ideen, sich musikalisch weiterzuentwickeln. STOPP !!! Musikalische Weiterbildung kostet zwar etwas, aber nicht immer muss man als Teilnehmer von Seminaren alleine dafür aufkommen. Selbst dann nicht, wenn sich das Orchester, die Musikschule oder der Verein nicht bereit erklären, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Finanzielle Unterstützung gibt es auch vom Staat – vorausgesetzt die Fördervoraussetzungen werden erfüllt. Doch von welchen Förderungen kann man profitieren? Blasmusik.Digital bringt Licht ins Dunkel und stellt wichtigste Fördermöglichkeiten vor.


Fördermöglichkeit 1 “Der Bildungsgutschein”

  • Fördergeber: Agentur für Arbeit
  • Förderanlass: für Umschulungen, z.B. um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen
  • Förderhöhe: 100% durch den Bund
  • Gültigkeit: begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Monaten
  • Umfang: Kosten der Fortbildung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten
  • Mehr Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Fördermöglichkeit 2 “Der Prämiengutschein”

  • Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Förderanlass: berufliche Fortbildungen
  • Förderhöhe: 50% durch den Bund
  • Umfang: Kosten der Fortbildung (max. 500,- EUR)
  • Mehr Informationen: https://www.bildungspraemie.info/

Fördermöglichkeit 3 “Der Spargutschein”

  • Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Förderanlass: erlaubt es, vorzeitig – vor Ablauf der Sperrfrist – Geld vom Sparguthaben der Vermögenswirksamen Leistungen zu entnehmen, während die Sparzulage erhalten bleibt.
  • Umfang: Kosten der Fortbildung
  • Mehr Informationen: https://www.bildungspraemie.info/

Fördermöglichkeit 4 “Bildungsurlaub”

Bis zu einer Woche bezahlten Urlaub kann man als Arbeitnehmer erhalten, wenn man eine Weiterbildung absolviert. Dieser “Bildungsurlaub” wird oft auch “Bildungsfreistellung” genannt. Da Bildung Ländersache ist, gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das deutschlandweit den Bildungsurlaub regelt. Vielmehr haben die einzelnen Bundesländer (Ausnahme: Bayern und Sachsen) eigene Regeln für den Bildungsurlaub aufgestellt.

Mehr Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub


Fördermöglichkeit 5 “Das Qualifizierungschancengesetz”

Eine neue staatliche Förderung der Bundesregierung ist das Qualifizierungschancengesetz. Es ist Teil der “Qualifizierungsoffensive” und erweitert die staatliche Förderleistung für Weiterbildung. Es werden die Weiterbildungskosten gefördert in einem Umfang zwischen 15% bis 100%, je nach Erfüllung der Kriterien. Gleichzeitig profitieren die Arbeitgeber des Geförderten von einem Lohnkostenzuschuss bzw. dadurch von reduzierten Lohnkosten, wenn sie ihre Mitarbeiter bei Lohnfortzahlung für die Weiterbildung freistellen. Der Zuschuss beträgt zwischen 25% bis 75%. Angestellte müssen die Förderung bei ihrem Arbeitgeber und bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.


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