Das Jahr 2021 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich – im Bereich der Sozialversicherung, bei der Lohnsteuer und vielen weiteren relevanten Themen. Mit den wichtigsten Neuregelungen sollte man sich rechtzeitig vertraut machen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Unser Sponsor lexoffice hat für Euch die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Wer sich ehrenamtlich engagiert, dem bringen die Steueränderungen 2021 eine weitere Entlastung: Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus einer vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit waren bislang bis zu einem Betrag von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Dieser steuerfreie Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG erhöht sich ab 2021 auf 3.000 Euro pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG klettert im Jahr 2021 von bisher 720 Euro auf 840 Euro.

Künstlersozialversicherung 2021: Abgabesatz bleibt bei 4,2 %

2017 lag der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung bei 4,8 Prozent. Zum 1. Januar 2018 sank der Abgabesatz deutlich auf 4,2 Prozent. Das änderte sich auch im Jahr 2019 und 2020 nicht. 2021 bleibt der Wert unverändert: Der Abgabesatz liegt weiterhin bei 4,2 %. Ein Entlastungszuschuss des Bundes verhinderte die ursprünglich geplante Anhebung. Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt im Auftrag des Gesetzgebers dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten von einem gesetzlichen Sozialversicherungsschutz profitieren. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

Vorsicht bei Vereinsfesten: Verbot von Einweg-Plastik ab 3. Juli 2021

In vielen Ländern werden Abfälle einfach im Meer entsorgt. Kunststoffe machen den größten Teil des hier vorhandenen Mülls aus. Doch dies muss ein Ende haben, denn es sind bereits nachhaltige Alternativen wie Mehrweg vorhanden. So gibt es ab dem 3. Juli 2021 ein Verbot von Einweg-Plastik. Das Europaparlament hat entschieden, dass Einweg-Plastikprodukte wie Plastikteller und Trinkhalme innerhalb der EU gänzlich verboten werden. Mit der neuen Regelung sollen die riesigen Mengen an Plastikmüll in den Weltmeeren und der Umwelt deutlich reduziert werden. An den Stränden wird er oftmals einfach liegen gelassen.

Folgende Produkte werden verboten sein:

  • Plastikteller, -becher und -besteck
  • Strohhalme
  • Styroporbecher und -boxen oder andere To-Go-Behälter
  • Rühr- und Wattestäbchen aus Plastik

Das Verbot für diese Einwegkunststoff-Produkte gilt ab Juli 2021 europaweit. Auch kompostierbare Plastikverpackungen, das heißt, Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff wie dünne Plastikbeutel, werden verboten, da sie sich nicht komplett zersetzen, sondern zu Mikroplastik zerfallen. Dieser wiederum gelangt in die Meere, Luft und Kosmetikprodukte. Selbst in den Stuhlproben der Menschen und im Magen der Tiere wie Vögel und Fische wurde Mikroplastik bereits gefunden. Letztere können daran verenden, wenn sie es mit Futter verwechseln. Auch unsere Gesundheit leidet durch Plastik, denn einige enthaltene Stoffe gelten als krebserregend und können den Hormonhaushalt negativ beeinflussen.

 

Alle weiteren Gesetzlichen Änderungen 2021 in der Übersicht unter:

https://www.lexoffice.de/gesetzliche-aenderungen/